Lizenzvereinbarung
Diese Vereinbarung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien zu diesem Thema und führt alle damit verbundenen früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen zusammen und ersetzt sie. Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, erklären und garantieren Sie, dass Sie die Befugnis haben, diese Vereinbarung zu akzeptieren, und Sie stimmen auch zu, an ihre Bedingungen gebunden zu sein. Diese Vereinbarung gilt für alle Aufträge, die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt werden.
Diese Vereinbarung ist nur auf Englisch verfügbar. Jegliche Übersetzung dieses Vertrags in eine andere Sprache dient nur als Referenz und hat keine rechtliche Wirkung: User License Agreement
1. Lizenz der Angebote
1.1 Lizenzerteilung
Die Angebote werden lizenziert und nicht verkauft. Nach Annahme eines Auftrags durch Microsoft und vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt IBODigital dem Kunden eine nicht-exklusive und beschränkte Lizenz zur Nutzung der bestellten Angebote. Diese Lizenzen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und Geschäftszwecke des Kunden bestimmt und sind nicht übertragbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht erlaubt.
1.2 Laufzeit der Lizenzen
Lizenzen, die auf Abonnementbasis gewährt werden, laufen am Ende der in dem Auftrag festgelegten Abonnementsperiode ab, sofern sie nicht verlängert werden. Lizenzen, die für gemessene Angebote gewährt werden, die periodisch auf der Grundlage der Nutzung in Rechnung gestellt werden, laufen so lange weiter, wie der Kunde für seine Nutzung der Angebote bezahlt. Alle anderen Lizenzen werden mit vollständiger Bezahlung unbefristet.
1.3 Endnutzer
Der Kunde kontrolliert den Zugang zu und die Nutzung der Angebote durch Endbenutzer und ist für jede Nutzung der Angebote verantwortlich, die nicht mit dieser Vereinbarung übereinstimmt.
1.4 Verbundene Unternehmen
Der Kunde kann Angebote zur Nutzung durch seine verbundenen Unternehmen bestellen. Wenn dies der Fall ist, gelten die Lizenzen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, für diese verbundenen Unternehmen. Der Kunde aber hat das alleinige Recht, diese Vereinbarung gegenüber IBODigital durchzusetzen. Der Kunde bleibt für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und für die Einhaltung dieser Vereinbarung und aller zutreffenden Aufträge durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.
1.5 Rechtsvorbehalt
IBODigital behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte vor. Die Angebote sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze über geistiges Eigentum und internationale Verträge geschützt. Es werden keine Rechte gewährt oder durch Verzicht oder Rechtsverwirkung impliziert. Das Recht, auf Angebote auf einem Gerät zuzugreifen oder Angebote auf einem Gerät zu nutzen, gibt dem Kunden kein Recht, die Patente oder anderes geistiges Eigentum von IBODigital in das Gerät selbst oder in andere Software oder Geräte zu implementieren.
1.6 Einschränkungen
Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung, in der Dokumentation oder im Auftrag gestattet, darf der Kunde nicht (und hat auch keine Lizenz dafür):
- ein Angebot kopieren, modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, dies zu tun,
- Software oder Technologie Dritter auf eine Weise installieren oder verwenden, die das geistige Eigentum oder die Technologie von IBODigital anderen Lizenzbedingungen unterwirft,
- jegliche technischen Beschränkungen eines Angebots oder Einschränkungen in der Dokumentation umgehen,
- ein Angebot separieren und Teile des Angebots auf mehr als einem Gerät ausführen,
- Teile eines Angebots zu unterschiedlichen Zeiten upgraden oder downgraden;
- ein Angebot für gesetzeswidrige Zwecke nutzen;
- Teile eines Angebots separat übertragen, oder
- jegliche Angebote ganz oder teilweise teilen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder verleihen oder sie verwenden, um einen Dritten Hosting-Dienste anzubieten.
1.7 Lizenzübertragungen
Der Kunde darf voll bezahlte, unbefristete Lizenzen nur (1) an ein verbundenes Unternehmen oder (2) an einen Dritten übertragen, und zwar ausschließlich in Verbindung mit der Übertragung von Hardware, an die die Lizenzen als Teil (A) einer Veräußerung des gesamten oder eines Teils eines verbundenen Unternehmens oder (B) einer Fusion, an der der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen beteiligt ist, übertragen wurden. Nach einer solchen Übertragung muss der Kunde das lizenzierte Angebot deinstallieren und nicht mehr verwenden und alle Kopien unbrauchbar machen. Der Kunde muss IBODigital von einer Lizenzübertragung benachrichtigen und dem Übernehmer eine Kopie dieser Vereinbarung sowie alle anderen Dokumente zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um den Umfang, den Zweck und die Beschränkungen der übertragenen Lizenzen aufzuzeigen. Versuchte Lizenzübertragungen, die nicht mit diesem Abschnitt übereinstimmen, sind ungültig.
1.8 Feedback
Jegliches Feedback wird freiwillig gegeben, und der Anbieter gewährt dem Empfänger kostenlos eine nicht-exklusive Lizenz unter den eigenen oder kontrollierten nicht-patentierten geistigen Eigentumsrechten des Anbieters, um das Feedback als Teil der Produkte und Dienstleistungen des Empfängers ganz oder teilweise herzustellen, zu verwenden, zu modifizieren, zu verteilen und zu kommerzialisieren, unabhängig davon, ob das Feedback als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig vom Anbieter als vertraulich bezeichnet wird. Der Anbieter behält alle anderen Rechte an jeglichem Feedback und beschränkt die gemäß diesem Abschnitt gewährten Rechte auf Lizenzen unter seinen eigenen oder kontrollierten nicht-patentierten Rechten an geistigem Eigentum am Feedback (die sich nicht auf Technologien erstrecken, die erforderlich sein können, um ein Produkt oder eine Dienstleistung herzustellen oder zu nutzen, das bzw. die das Feedback enthält, aber nicht ausdrücklich Teil des Feedbacks ist, wie z. B. unterstützende Technologien).
2. Datenschutz
2.1 EU-Standard-Vertragsklauseln
Soweit zutreffend, werden die Parteien die Anforderungen der Datenschutzgesetze des Europäischen Wirtschaftsraums in Bezug auf die Erhebung, Nutzung, Übertragung, Speicherung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum einhalten. Alle Übertragungen von Kundendaten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen den von der Europäischen Kommission festgelegten Standardvertragsklauseln, die von IBODigital unter folgendem Link zur Verfügung gestellt werden: Datenschutzerklärung.
2.2 Personenbezogene Daten
Der Kunde willigt in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch IBODigital und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Vertreter und Subunternehmer, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, ein. Bevor der Kunde personenbezogene Daten an IBODigital weitergibt, wird er alle erforderlichen Einwilligungen von Dritten (einschließlich der Kontaktpersonen, Partner, Distributoren, Administratoren und Mitarbeiter des Kunden) gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen einholen.
2.3 Verarbeitung personenbezogener Daten - DSGVO
Soweit IBODigital ein Verarbeiter oder Unterverarbeiter von personenbezogenen Daten ist, die dem GDPR unterliegen, regeln die Standardvertragsklauseln diese Verarbeitung und die Parteien vereinbaren auch die folgenden Bedingungen in diesem Unterabschnitt („Verarbeitung personenbezogener Daten – DSGVO“):
- Rollen und Zuständigkeiten von verarbeitenden und verantwortlichen Stellen: Der Kunde und IBODigital vereinbaren, dass der Kunde der Inhaber der personenbezogenen Daten und IBODigital der Auftragsverarbeiter dieser Daten ist, außer wenn (a) der Kunde als Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten handelt, in welchem Fall IBODigital ein Unterauftragsverarbeiter ist, oder (b) in den angebotsspezifischen Bedingungen etwas anderes angegeben ist. IBODigital wird personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisungen des Kunden hin verarbeiten. In jedem Fall, in dem die DSGVO Anwendung findet und der Kunde ein Auftragsverarbeiter ist, garantiert der Kunde IBODigital, dass die Anweisungen des Kunden, einschließlich der Ernennung des Auftragsverarbeiters als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter, von dem jeweiligen für die Verarbeitung Verantwortlichen genehmigt wurden.
- Details zur Verarbeitung: Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass:
- der Gegenstand der Verarbeitung auf personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO beschränkt ist,
- die Dauer der Verarbeitung für die Dauer des Rechts des Kunden, das Angebot zu nutzen, und bis zur Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten gemäß den Anweisungen des Kunden oder den Bestimmungen dieses Vertrags gilt,
- die Art und der Zweck der Verarbeitung darin besteht, das Angebot gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen,
- die Arten von personenbezogenen Daten, die durch das Angebot verarbeitet werden, ausdrücklich in Art. 4 der DSGVO genannten einschließt, und
- die Kategorien der betroffenen Personen die Vertreter und Endnutzer des Kunden sind, wie z.B. Angestellte, Auftragnehmer, Mitarbeiter und Kunden, sowie andere betroffene Personen, deren personenbezogene Daten in den IBODigital vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten enthalten sind.
- Betroffene Personen, Unterstützung bei Anfragen: IBODigital wird dem Kunden Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung stellen, die mit der Funktionalität des Angebots und IBODigitals Rolle als Auftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten der betroffenen Personen und der Fähigkeit, Anfragen der betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß DSGVO zu erfüllen, vereinbar ist. IBODigital wird angemessenen Anfragen des Kunden nachkommen, um ihn bei der Beantwortung einer solchen Anfrage der betroffenen Person zu unterstützen. Erhält IBODigital eine Anfrage der betroffenen Person des Kunden zur Ausübung eines oder mehrerer seiner Rechte nach der DSGVO im Zusammenhang mit einem Angebot, für das IBODigital als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter tätig ist, wird IBODigital die betroffene Person weiterleiten, um ihre Anfrage direkt an den Kunden zu richten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eine solche Anfrage zu antworten, gegebenenfalls auch durch Nutzung der Funktionalität des Angebots. IBODigital wird angemessenen Anfragen des Kunden nachkommen, um ihn bei der Beantwortung einer solchen Anfrage des Betroffenen zu unterstützen.
- Verwendung von Unterauftragsverarbeitern: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass IBODigital die unter dem folgenden Link aufgeführten Unterauftragsverarbeiter verwendet: Datenschutzerklärung oder wie anderweitig dem Kunden mitgeteilt. IBODigital bleibt für die Einhaltung der hierin enthaltenen Verpflichtungen durch seine Unterauftragsverarbeiter verantwortlich. IBODigital kann die Liste der Unterauftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit aktualisieren, indem sie den Kunden mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt, bevor sie einem neuen Unterauftragsverarbeiter Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt. Wenn der Kunde mit solchen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement für das betroffene Angebot ohne Vertragsstrafe kündigen, indem er vor Ablauf der Kündigungsfrist eine schriftliche Kündigung mit einer Erklärung der Gründe für die Nichtgenehmigung vorlegt.
- Aufzeichnungen von Verarbeitungsaktivitäten: IBODigital wird alle nach Art. 30, Abs. 2 der DSGVO erforderlichen Aufzeichnungen führen und, soweit sie für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erforderlich sind, dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen.
3. Vertraulichkeit
3.1 Vertrauliche Information
„Vertrauliche Informationen“ sind nicht-öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden oder von denen eine vernünftige Person verstehen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Authentifizierungsdaten des Kundenkontos. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (1) ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich werden; (2) die die empfangende Partei rechtmäßig von einer anderen Quelle ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat; (3) unabhängig entwickelt wurden; oder (4) ein Kommentar oder Vorschlag sind, der freiwillig über das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei abgegeben wurde.
3.2 Schutz von vertraulichen Informationen
Jede Partei unternimmt angemessene Schritte zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei und verwendet die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke der Geschäftsbeziehung der Parteien. Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, außer an ihre Vertreter, und dann nur auf der Grundlage der Notwendigkeit, davon Kenntnis zu haben, unter Geheimhaltungsverpflichtungen, die mindestens so schützend sind wie diese Vereinbarung. Jede Partei bleibt für die Nutzung von vertraulichen Informationen durch ihre Vertreter verantwortlich und muss im Falle der Entdeckung einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung die andere Partei unverzüglich benachrichtigen.
3.3 Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung
Eine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch erst, nachdem sie die andere Partei benachrichtigt hat (sofern dies gesetzlich zulässig ist), damit die andere Partei eine Schutzanordnung beantragen kann.
3.4 Dauer der Geheimhaltungspflicht
Diese Verpflichtungen gelten: (1) für Kundendaten, bis sie von IBODigital gelöscht werden; und (2) für alle anderen vertraulichen Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren, nachdem eine Partei die vertraulichen Informationen erhalten hat.
4. Überprüfung der Einhaltung
Der Kunde muss Aufzeichnungen über Angebote führen, die er und seine verbundenen Unternehmen nutzen oder verteilen. Auf Kosten von IBODigital kann IBODigital die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen überprüfen. Zu diesem Zweck kann IBODigital einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragen (unter Geheimhaltungsverpflichtung) oder den Kunden auffordern, ein Selbstprüfungsverfahren durchzuführen. Der Kunde muss unverzüglich alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die IBODigital oder der Prüfer vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Überprüfung und dem Zugang zu Systemen, die die Angebote durchführen, anfordert. Wenn die Überprüfung oder Selbstprüfung eine nicht lizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen genügend Lizenzen bestellen, um den Zeitraum der nicht lizenzierten Nutzung abzudecken. Ohne die anderen Rechtsmittel von IBODigital einzuschränken, muss der Kunde, wenn die unlizenzierte Nutzung 5% oder mehr der gesamten Nutzung aller Angebote durch den Kunden ausmacht, IBODigital die Kosten für die Überprüfung erstatten und genügend Lizenzen erwerben, um die unlizenzierte Nutzung zu 125% des dann aktuellen Kundenpreises oder dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Preis, falls dieser niedriger ist, abzudecken. Alle Informationen und Berichte im Zusammenhang mit dem Verifizierungsprozess sind vertrauliche Informationen und werden ausschließlich zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen verwendet.
5. Zusicherungen und Garantien
IBODigital kontinuierlich vertritt und gewährleistet, dass:
- sie die vollen Rechte und Befugnisse hat, dieses Abkommen zu schließen, es auszuführen und die Rechte darin zu gewähren,
- seine Leistung keine Vereinbarung oder Verpflichtung zwischen ihr und Dritten verletzt,
- das Angebot im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmt,
- das Angebot nicht:
- nach bestem Wissen von IBODigital gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte Dritter verstößt oder diese verletzt, oder
- Viren oder andere bösartigen Code enthalten, der Produkte, Dienstleistungen, Software oder das Netzwerk oder die Systeme des Kunden beeinträchtigt oder infiziert, und
- die IBODigital bei der Durchführung dieser Vereinbarung die Gesetze, einschließlich der Datenschutz- und Antikorruptionsgesetze, einhält und seine Mitarbeiter in Bezug auf die Antikorruptionsgesetze schult.
Haftungsausschluss: Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, wird das Angebot in der vorliegenden Form bereitgestellt. IBODigital lehnt im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang jegliche und alle anderen Gewährleistungen (ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich oder anderweitig) ab, einschließlich der Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Handelsverlauf, einem Handelsbrauch oder einer Handelspraxis oder einem Leistungsvorgang ergibt.
6. Verteidigung von Ansprüchen Dritter
- Durch Kunden: Der Kunde wird IBODigital und seine verbundenen Unternehmen vor und gegen alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Verfahren Dritter verteidigen, die sich aus der Verletzung dieser Vereinbarung oder der Nutzungsbedingungen durch den Kunden oder einen berechtigten Nutzer ergeben oder damit zusammenhängen (ein „Anspruch gegen IBODigital“), und wird IBODigital und ihre verbundenen Unternehmen für alle angemessenen Anwaltskosten und Schäden und andere Kosten, die IBODigital oder ihren verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit oder als Ergebnis eines Vergleichs, dem der Kunde im Zusammenhang mit einer Klage gegen IBODigital zustimmt, endgültig zugesprochen werden, sowie für Beträge, die von IBODigital oder ihren verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Vergleichs gezahlt werden, entschädigen. IBODigital ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich über Ansprüche gegen IBODigital zu informieren und dem Kunden das Recht einzuräumen, die alleinige Verteidigung und Kontrolle über den Anspruch zu übernehmen und bei allen zumutbaren Anfragen zu kooperieren, um den Kunden bei der Verteidigung und Beilegung der Angelegenheit zu unterstützen.
- Durch IBODigital: IBODigital wird den Kunden von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Prozesse, Verfahren und Forderungen Dritter verteidigen, die behaupten, dass die vertragsgemäße Nutzung des Angebots die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder missbräuchlich verwendet (ein „Anspruch gegen den Kunden“), und wird den Kunden für alle angemessenen Anwaltskosten und Schäden und andere Kosten entschädigen, die dem Kunden in Verbindung mit oder als Folge davon endgültig zugesprochen werden, sowie für Beträge, die der Kunde im Rahmen eines von IBODigital genehmigten Vergleichs im Zusammenhang mit einem Anspruch gegen den Kunden gezahlt hat; unter der Voraussetzung, dass IBODigital keine Haftung übernimmt, wenn ein Anspruch gegen den Kunden daraus entsteht: (1) Kundendaten oder Nicht-IBODigital-Produkten, einschließlich Software von Drittanbietern; und (2) jeder Änderung, Kombination oder Entwicklung des Angebots, die nicht schriftlich von IBODigital durchgeführt oder autorisiert wurde, einschließlich bei der Verwendung einer Programmierschnittstelle (API). Der Kunde ist verpflichtet, IBODigital unverzüglich schriftlich über jegliche Ansprüche gegen den Kunden zu informieren und IBODigital das Recht einzuräumen, die alleinige Verteidigung und Kontrolle zu übernehmen und bei allen angemessenen Anfragen zu kooperieren, die IBODigital bei der Verteidigung und Beilegung einer solchen Angelegenheit unterstützen. In diesem Abschnitt wird die alleinige Haftung von IBODigital in Bezug auf und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegen IBODigital für jegliche Ansprüche gegen den Kunden festgelegt.
- Ungeachtet allem, was in den obigen Unterabschnitten (a) und (b) enthalten ist, (1) steht es einer freigestellten Partei immer frei, ihren eigenen Rechtsbeistand zu wählen, wenn sie für die Kosten eines solchen Rechtsbeistands aufkommt, und (2) es darf von einer freistellenden Partei ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der freigestellten Parteien (wobei diese Zustimmung nicht unangemessenerweise verweigert werden darf) kein Vergleich abgeschlossen werden, wenn (A) es sich bei der dritten Partei, die den Anspruch geltend macht, um eine Regierungsbehörde handelt; (B) es sich bei dem Vergleich wohl um ein Eingeständnis der freigestellten Parteien handelt; (C) der Vergleich keine vollständige Haftungsfreistellung für die freigestellten Parteien beinhaltet; oder (D) der Vergleich andere Bedingungen als eine vollständige Haftungsfreistellung für die freigestellten Parteien und die Zahlung von Geld beinhaltet.
7. Haftungsbeschränkungen
Für jedes Angebot ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung auf direkte Schäden begrenzt, die letztendlich zugesprochen werden, und zwar in einer Höhe, die die Beträge nicht übersteigt, die der Kunde während der Laufzeit der entsprechenden Lizenzen für die Angebote zu zahlen hatte, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen::
- Abonnements: Bei Angeboten, die auf Abonnementbasis bestellt werden, übersteigt die maximale Haftung von IBODigital gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, der zu einem Anspruch führt, nicht den Betrag, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Vorfall für das Angebot bezahlt hat.
- Gratis-Angebote und verteilbarer Code: Für kostenlos zur Verfügung gestellte Angebote und Codes, die der Kunde ohne gesonderte Zahlung an IBODigital an Dritte weitergeben darf, schließt IBODigital jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus.
- Ausschlüsse: In keinem Fall ist eine der Parteien haftbar für indirekte, zufällige oder konkrete Schäden, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden oder Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Geschäftsunterbrechung, wie auch immer verursacht oder nach welcher Haftungstheorie auch immer.
- Ausnahmen: Für die Haftung, die sich aus der Haftung einer der beiden Parteien ergibt, gelten keine Einschränkungen oder Ausschlüsse: (1) Geheimhaltungspflichten (mit Ausnahme der Haftung in Bezug auf Kundendaten, die den oben genannten Einschränkungen und Ausschlüssen unterliegt), (2) Verteidigungspflichten, oder (3) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei.
8. Preisgestaltung und Bezahlung
Die Preis- und Zahlungsbedingungen des Kunden für einen bestimmten Auftrag sind im Microsoft Services Agreement und im betreffenden Auftrag festgelegt und geregelt.
9. Laufzeit und Beendigung
- Laufzeit: Diese Vereinbarung ist wirksam, bis sie von einer Partei, wie unten beschrieben, gekündigt wird. Die Laufzeit für jeden Auftrag wird darin festgelegt.
- Beendigung ohne Grund: Sofern in einem Auftrag nicht anders festgelegt, kann jede Partei diese Vereinbarung oder einen Auftrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen kündigen. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen hat keine Auswirkungen auf die unbefristeten Lizenzen des Kunden, und Lizenzen, die auf Abonnementbasis gewährt werden, bleiben für die Dauer der Abonnementperiode(n) gemäß den Bedingungen dieses Vertrags bestehen. IBODigital wird keine Rückerstattungen oder Gutschriften für eine oder mehrere Teilabonnementsperioden gewähren, wenn die Vereinbarung oder ein Auftrag ohne Grund gekündigt wird.
- Kündigung aus wichtigem Grund: Ohne Einschränkung anderer Rechtsmittel, die ihr zur Verfügung stehen, kann jede Partei diesen Vertrag oder einen Auftrag sofort fristlos kündigen, wenn (i) die andere Partei den Vertrag oder eine Bestellung wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Verletzung behebt, oder (ii) die andere Partei zahlungsunfähig wird. Bei einer solchen Kündigung gilt Folgendes:
- Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen enden mit sofortiger Wirkung, ausgenommen voll bezahlte, unbefristete Lizenzen.
- Alle fälligen Beträge aus unbezahlten Rechnungen werden sofort fällig und zahlbar. Bei gebührenpflichtigen Angeboten, die periodisch auf der Grundlage der Nutzung abgerechnet werden, muss der Kunde die unbezahlte Nutzung ab dem Beendigungsdatum sofort bezahlen.
- Bei einem Verstoß durch die IBODigital erhält der Kunde eine Gutschrift für alle Abonnementgebühren, einschließlich im Voraus gezahlter Beträge für nicht genutzten Verbrauch für jeglichen Nutzungszeitraum nach dem Kündigungsdatum.
- Aussetzung: IBODigital kann die Nutzung des Angebots aussetzen, ohne diese Vereinbarung zu kündigen, wenn eine wesentliche Verletzung vorliegt. IBODigital wird den Kunden vor der Aussetzung des Angebots angemessen informieren. Die Aussetzung wird nur in dem Umfang erfolgen, der vernünftigerweise erforderlich ist.
- Bestand: Die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich des betreffenden Auftrags, die nach der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung oder eines Auftrags voraussichtlich erfüllt werden müssen oder auf Ereignisse Anwendung finden, die nach der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung oder eines Auftrags eintreten können, überdauern die Beendigung oder den Ablauf, einschließlich aller Entschädigungsverpflichtungen und -verfahren.
10. Verschiedenes
- Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen in Bezug auf den in dieser Vereinbarung behandelten Gegenstand. Im Falle eines Konflikts zwischen irgendwelchen Teilen dieser Vereinbarung gilt die folgende Rangfolge:
- Auftrag,
- diese Vereinbarung,
- Service Level Agreement (SLA) (wenn zutreffend),
- Datenschutzerklärung, und
- Dokumentation.
- Unabhängige Vertragspartner: Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Kunde und IBODigital können jeweils unabhängig voneinander Produkte entwickeln, ohne die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verwenden.
- Vereinbarung nicht exklusiv: Es steht dem Kunden frei, Vereinbarungen zur Lizenzierung, Nutzung und Förderung von Diensten anderer abzuschließen.
- Änderungen: Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet, wird IBODigital die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Datenschutzbestimmungen, während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht ändern.
- Abtretung: Jede Partei kann diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen abtreten, muss die andere Partei jedoch schriftlich von der Abtretung in Kenntnis setzen. Der Kunde stimmt der Abtretung von Rechten, die IBODigital aus diesem Vertrag zum Empfang von Zahlungen und zur Durchsetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden an einen verbundenen Unternehmen oder an Dritte ohne vorherige Ankündigung zu, und alle Zessionare können diese Rechte ohne weitere Zustimmung weiter abtreten. Darüber hinaus kann jede Partei diese Vereinbarung ohne die Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder einer anderen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte dieser Partei abtreten. Jede andere vorgeschlagene Abtretung dieses Abkommens muss von der nicht abtretenden Partei schriftlich genehmigt werden. Die Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus der abgetretenen Vereinbarung. Jeder Abtretungsversuch ohne die erforderliche Genehmigung ist ungültig.
- Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieses Abkommens für nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der Rest des Abkommens in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Verzicht: Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar. Jede Verzichtserklärung muss schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet sein.
- Keine Drittbegünstigten: Diese Vereinbarung begründet keine Rechte von Drittbegünstigten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in ihren Bedingungen vorgesehen.
- Mitteilungen: Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt an dem Datum, an dem sie an der Adresse eingehen, an dem Datum, das auf dem Rückschein angegeben ist, an dem Datum der E-Mail-Übermittlung oder an dem Datum auf der Kurier- oder Fax-Bestätigung der Zustellung. Benachrichtigungen an IBODigital müssen an die im Auftrag angegebene Adresse geschickt werden. Mitteilungen an den Kunden werden an die Person und Adresse geschickt, die der Kunde in seinem Konto als Kontakt für Mitteilungen angibt. IBODigital kann Mitteilungen und andere Informationen an den Kunden per E-Mail oder in anderer elektronischer Form versenden.
- Anwendbares Recht: Unabhängig wo Sie das Angebot erworben haben, gilt deutsches Recht.
- Rangfolge: Der Hauptteil dieser Vereinbarung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen in anderen Dokumenten, die Teil dieser Vereinbarung sind und in diesen Dokumenten nicht ausdrücklich gelöst werden. Die Bestimmungen in Änderungsvereinbarungen haben Vorrang vor dem geänderten Dokument und allen früheren Änderungen, die denselben Gegenstand betreffen.
- Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen: Durch die Annahme dieser Vereinbarung sichert der Kunde zu und gewährleistet dies: (1) er alle anwendbaren staatlichen Beschaffungsgesetze und -vorschriften eingehalten hat und einhalten wird; (2) er berechtigt ist, diese Vereinbarung zu schließen; und (3) diese Vereinbarung alle anwendbaren Beschaffungsanforderungen erfüllt.
- Einhaltung von Gesetzen: IBODigital wird alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Bereitstellung der Angebote erforderlich sind. IBODigital wird alle Genehmigungen, Lizenzen, Anmeldungen oder Registrierungen, die für die Durchführung der Angebote erforderlich sind, einholen und aufrechterhalten und alle Gesetze (einschließlich der Gesetze im Zusammenhang mit Export, Korruption, Geldwäsche oder einer Kombination davon) einhalten. Der Kunde ist verpflichtet die für seine Nutzung der Angebote geltenden Gesetze einzuhalten.
- Auslegung: Keine der Parteien ist diese Vereinbarung eingegangen im Vertrauen auf etwas, das nicht in dieser enthalten oder aufgenommen ist. Diese Vereinbarung ist nur auf Englisch verfügbar. Jegliche Übersetzung dieses Vertrags in eine andere Sprache dient nur als Referenz und hat keine rechtliche Wirkung. Wenn ein zuständiges Gericht eine Bestimmung der Vereinbarung für nicht durchsetzbar erklärt, wird die Vereinbarung als geändert betrachtet, um sie durchsetzbar zu machen, und der Rest der Vereinbarung wird vollständig durchgesetzt, um die Absicht der Parteien durchzusetzen. Listen von Beispielen nach „einschließlich“, „z.B.“, „zum Beispiel“ oder ähnlichem werden so ausgelegt, dass sie „ohne Einschränkung“ enthalten, es sei denn, sie werden durch Wörter wie „nur“ oder „ausschließlich“ qualifiziert. Diese Vereinbarung wird gemäß seiner eindeutigen Bedeutung interpretiert, ohne davon auszugehen, dass es eine der beiden Parteien begünstigen sollte. Sofern nicht anders angegeben oder der Kontext es erfordert:
- alle internen Verweise beziehen sich auf diese Vereinbarung und seine Parteien,
- alle Geldbeträge sind wiedergegeben und, falls zutreffend, zahlbar in EUR,
- URLs werden verstanden, dass sie auch auf Nachfolger, Lokalisierungen und Informationen oder Ressourcen von Webseiten verweisen, die über diese URLs verlinkt sind,
- die Entscheidungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung liegen in ihrem alleinigen Ermessen, vorbehaltlich der impliziten Pflicht von Treu und Glauben,
- „schriftlich“ oder „in schriftlicher Form“ bedeutet nur ein Papierdokument, es sei denn, E-Mail ist ausdrücklich erlaubt,
- “Tage” bedeutet Kalendertage,
- “kann” bedeutet, dass die anwendbare Partei ein Recht, aber keine Nebenpflicht hat,
- “Partner” wird, wenn er in dieser Vereinbarung oder in verwandten Dokumenten verwendet wird, in seinem allgemeinen, marketingorientierten Sinn verwendet und impliziert keine Partnerschaft,
- “aktuell” oder “gegenwärtig” bedeutet “zum Daten des Inkrafttretens”, aber „dann aktuell“ bedeutet den gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem das anwendbare Recht ausgeübt oder die Leistung erbracht oder gemessen wird,
- „benachrichtigen“ bedeutet, eine Mitteilung gemäß Unterabschnitt (i) oben zu machen, und
- eine Schrift ist „signiert“, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der unterzeichnenden Partei handschriftlich (d.h. mit einem Stift) oder über einen elektronischen Signaturdienst unterzeichnet wurde.
- Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen in Bezug auf den in dieser Vereinbarung behandelten Gegenstand. Im Falle eines Konflikts zwischen irgendwelchen Teilen dieser Vereinbarung gilt die folgende Rangfolge:
11. Definitionen
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.
„Anti-Korruptionsgesetze“ bedeutet alle Gesetze gegen Betrug, Bestechung, Korruption, ungenaue Bücher und Aufzeichnungen, unzulängliche interne Kontrollen, Geldwäsche und illegale Software, einschließlich des US-Gesetzes über korrupte Praktiken im Ausland.
„Kontrolle“ bedeutet den Besitz von mehr als 50% der stimmberechtigten Wertpapiere eines Unternehmens oder die Befugnis, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken.
„Vertrauliche Informationen“ wird im Abschnitt „Vertraulichkeit“ definiert.
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die IBODigital oder seinen verbundenen Unternehmen durch oder im Namen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen durch die Nutzung des Angebots zur Verfügung gestellt werden. Kundendaten umfassen keine Support-Daten.
„Support-Daten“ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Video-, Bild- oder Softwaredateien, die IBODigital vom oder im Namen des Kunden (oder die der Kunde IBODigital durch ein Angebot autorisiert) durch eine Beauftragung von IBODigital bereitgestellt werden, um technische Unterstützung für das unter diesen Vertrag fallende Angebot zu erhalten.
„Datenschutzgesetz“ bezeichnet jedes auf IBODigital oder den Kunden anwendbare Recht in Bezug auf Datensicherheit, Datenschutz und/oder Privatsphäre, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“), sowie alle ausführenden, abgeleiteten oder damit zusammenhängenden Gesetze, Vorschriften, Regelungen und regulatorischen Anleitungen in ihrer geänderten, erweiterten, aufgehobenen und ersetzten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung.
„Dokumentation“ bezeichnet alle Benutzerhandbücher, Handbücher, Schulungsunterlagen, Anforderungen und andere schriftliche oder elektronische Materialien, die IBODigital für das Angebot zur Verfügung stellt oder die sich aus der Nutzung des Angebots ergeben.
„Endbenutzer“ bezeichnet jede Person, der der Kunde erlaubt, ein Angebot zu nutzen oder auf Kundendaten zuzugreifen.
„Feedback“ bedeutet Ideen, Vorschläge, Kommentare, Eingaben oder Know-how in jeglicher Form, die eine Partei der anderen Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen, Produkte oder Dienstleistungen des Empfängers zur Verfügung stellt. Feedback umfasst nicht Verkaufsprognosen, zukünftige Veröffentlichungspläne, Marketingpläne, finanzielle Ergebnisse und Pläne auf hoher Ebene (z.B. Feature-Listen) für zukünftige Produkte.
„Insolvent“ bedeutet, dass die Unfähigkeit, Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, schriftlich eingeräumt wird, dass eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vorgenommen wird, dass ein Treuhänder oder Konkursverwalter für alle oder einen Teil der Schulden (d.h, (d.h. das Vermögen der nicht kündigenden Partei, es sei denn, diese Bestellung wird innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Bestellung aufgehoben oder aufgelöst, das Einreichen (oder Einreichenlassen) eines Antrags als Schuldner gemäß einer Bestimmung des Insolvenzrechts, es sei denn, dieser Antrag und alle damit zusammenhängenden Verfahren werden innerhalb von 60 Tagen nach dem Einreichen abgewiesen; das Insolvenzverfahren wird für insolvent oder bankrott erklärt, die Liquidation oder Abwicklung wird abgeschlossen oder die Geschäftstätigkeit wird eingestellt.
„Angebot“ bezieht sich auf alle Dienstleistungen, Websites (einschließlich Hosting), Lösungen, Plattformen und Produkte, die in einem Auftrag identifiziert werden und die IBODigital im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich der Software, Ausrüstung, Technologie und Dienstleistungen, die IBODigital benötigt, um das Vorgenannte bereitzustellen. Die Verfügbarkeit der Angebote kann je nach Region variieren.
„Auftrag“ bezeichnet ein Bestelldokument, das zur Abwicklung des Angebots über den Marktplatz verwendet wird.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
„Vertreter“ bezeichnet die Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Berater und Consultants einer Partei.
„Standardvertragsklauseln“ bezeichnet die Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Verarbeiter in Drittländern, die kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, wie in Art. 46 der DSGVO beschrieben.
„Unterauftragnehmer“ bedeutet jede Drittpartei: (1) an den IBODigital seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag delegiert, einschließlich eines verbundenen Unternehmens von IBODigital, das nicht direkt mit dem Kunden durch eine Bestellung Verträge abschließt; oder (2) der bei der Erfüllung eines Vertrages zwischen ihm und IBODigital oder einem verbundenen Unternehmen von IBODigital personenbezogene Daten (die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages erhalten wurden oder auf die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages zugegriffen wird) oder andere vertrauliche Informationen des Kunden speichert, sammelt, überträgt oder anderweitig verarbeitet.
„Nutzung“ bedeutet Kopieren, Herunterladen, Installieren, Ausführen, Zugreifen, Anzeigen, Verwenden oder anderweitige Interaktion mit dem Kunden.
Version: 04-2020